Blog

45

Schriftlichkeit nicht vergessen !

Ganz unterschiedliche Fälle aus meiner jüngeren Beratungspraxis geben dann doch Veranlassung darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, getroffene Vereinbarungen schriftlich niederzulegen.

Insbesondere im Freundes- und Familienbereich werden häufig Regelungen getroffen, etwa im Bereich des Mietrechts oder des Erbrechts, und diese erfolgen lediglich mündlich.

Dies ist menschlich verständlich aber letztlich in jeder Konstellation hochriskant. Wenn es später Streit gibt, höre ich häufig, dass man sich doch vertraue bzw. vertraut habe und daher keinerlei schriftliche Regelungen gebraucht habe.Dies ist übrigens keineswegs beschränkt auf den privaten Bereich, dies trifft man sehr wohl auch geschäftlichen Umfeld an.

So verständlich dies wie gesagt ist, so unlogisch ist es letztlich. Gerade weil man sich vertraut sollte es im Regelfall kein Problem sein, eine Vereinbarung zumindest in einfacher Form schriftlich niederzulegen. Genau genommen reicht z.B. der Hinweis auf einen möglichen tödlichen Autounfall eines der Beteiligten am nächsten Tag aus, um einem Gegenüber, dem man vertraut nahe zu legen, dass man die Dinge besser schriftlich regelt.

Passiert dies nicht, und es kommt zu Streit, oder es gibt tatsächlich dann einen Todesfall oder Behörden kommen ins Spiel(Jobcenter, Unterhaltsvorschusskasse), dann wird es nicht mehr möglich sein die getroffene Vereinbarung einvernehmlich zu dokumentieren bzw. naturgemäß gibt es häufig Streit darüber was tatsächlich vereinbart war, also z.B. ob Miete zu bezahlen war bzw. welcher Betrag, ob ein Vermächtnis ausgekehrt werden sollte oder ein Wohnrecht beabsichtigt war.

Deshalb sei an dieser Stelle nochmals dringend darauf hingewiesen, dass man Vereinbarungen die man trifft in irgendeiner Form dokumentieren sollte, um Beweisproblemen diesbezüglich aus dem Wege zu gehen. Manchmal ist schon die Versendung einer E-Mail( Lieber XX , wir hatten vereinbart….) schon eine wesentliche Beweiserleichterung.



ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT