Es besteht doch einmal Veranlassung, anhand konkreter Beispiele auf Sinn und Unsinn des Blitzens, also der Geschwindigkeitsüberwachung mit Radarkameras, zu sprechen zu kommen.
Ich selber wurde kürzlich hier in Elsdorf am oberen Ende der Köln – Aachener Straße geblitzt. Der Vorgang als solcher war in Ordnung, es galt 20 und ich war (allerdings nur geringfügig) zu schnell.
Auf meine interessierte Nachfrage, worin denn nun das Interesse des Blitzens an dieser Stelle liegt, wurde ich als Elsdorfer Bürger darüber informiert, dass es sich ja um eine Geschäftsstraße handele und daher die Käufer ein erhöhtes Sicherheitsinteresse hätten. Nun reden wir hier über die Köln – Aachener Straße in stadtauswärtiger Richtung zwischen der Kreuzung mit der Mittelstraße und der mit der Gladbacher Straße. Die Kameraposition befand sich ca. 50 m vor der Kreuzung mit der Gladbacher Straße. Leider ist es so, dass sich dort weit und breit keine Geschäfte mehr befinden, weil die wenigen Geschäfte, die es einmal dort gab seit Jahren ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Es ist daher absurd, dass an einer solchen Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 angeordnet wird und es ist noch weniger akzeptabel, dass eine solche Anordnung dann mit Überwachungsaktivitäten vollstreckt wird.
Ein ähnliches Beispiel war vor wenigen Tagen anzutreffen am Zievericher Ortsausgang in Richtung Elsdorf(bzw. Autobahn). Die Kamera stand unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild und gebltzt wurde der den Ort verlassende Verkehr. Hier gibt es keinen Streit über die Geschwindigkeit, diese beträgt dort 50 km/h. Klar ist aber auch, dass es dort aus dem Ort herausgeht, rechts ist ein Feld und links ein Unternehmen, das zu dieser Straße hin keine Ausfahrt hat, so dass es relativ normal ist, dass die Verkehrsteilnehmer in Annäherung an das Ortsausgangsschild schon einmal etwas Gas geben, möglicherweise etwas zu viel. Mich selber hat es nicht erwischt, aber ein Verkehrssicherheitsinteresse war für diese Maßnahme nicht erkennbar.
Anhand dieser beiden konkreten Beispielen soll nur verdeutlicht werden, das Nichts gegen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu sagen ist, egal ob Einzelmaßnahme oder so genannter Marathon. Sie sollten allerdings einem Zweck dienen, der auch die Überwachten überzeugt. Die beiden hier genannten Beispiele tun dies dezidiert nicht.
Ich wünsche eine gute und sichere Fahrt !
— Georg Garbrecht