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Blitzer in und um Elsdorf

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Es besteht doch einmal Veranlassung, anhand konkreter Beispiele auf Sinn und Unsinn des Blitzens, also der Geschwindigkeitsüberwachung mit Radarkameras, zu sprechen zu kommen.

Ich selber wurde kürzlich hier in Elsdorf am oberen Ende der Köln – Aachener Straße geblitzt. Der Vorgang als solcher war in Ordnung, es galt 20 und ich war (allerdings nur geringfügig) zu schnell.

Auf meine interessierte Nachfrage, worin denn nun das Interesse des Blitzens an dieser Stelle liegt, wurde ich als Elsdorfer Bürger darüber informiert, dass es sich ja um eine Geschäftsstraße handele und daher die Käufer ein erhöhtes Sicherheitsinteresse hätten. Nun reden wir hier über die Köln – Aachener Straße in stadtauswärtiger Richtung zwischen der Kreuzung mit der Mittelstraße und der mit der Gladbacher Straße. Die Kameraposition befand sich ca. 50 m vor der Kreuzung mit der Gladbacher Straße. Leider ist es so, dass sich dort weit und breit keine Geschäfte mehr befinden, weil die wenigen Geschäfte, die es einmal dort gab seit Jahren ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Es ist daher absurd, dass an einer solchen Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 angeordnet wird und es ist noch weniger akzeptabel, dass eine solche Anordnung dann mit Überwachungsaktivitäten vollstreckt wird.

Ein ähnliches Beispiel war vor wenigen Tagen anzutreffen am Zievericher Ortsausgang in Richtung Elsdorf(bzw. Autobahn). Die Kamera stand unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild und gebltzt wurde der den Ort verlassende Verkehr. Hier gibt es keinen Streit über die Geschwindigkeit, diese beträgt dort 50 km/h. Klar ist aber auch, dass es dort aus dem Ort herausgeht, rechts ist ein Feld und links ein Unternehmen, das zu dieser Straße hin keine Ausfahrt hat, so dass es relativ normal ist, dass die Verkehrsteilnehmer in Annäherung an das Ortsausgangsschild schon einmal etwas Gas geben, möglicherweise etwas zu viel. Mich selber hat es nicht erwischt, aber ein Verkehrssicherheitsinteresse war für diese Maßnahme nicht erkennbar.

Anhand dieser beiden konkreten Beispielen soll nur verdeutlicht werden, das Nichts gegen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu sagen ist, egal ob Einzelmaßnahme oder so genannter Marathon. Sie sollten allerdings einem Zweck dienen, der auch die Überwachten überzeugt. Die beiden hier genannten Beispiele tun dies dezidiert nicht.

Ich wünsche eine gute und sichere Fahrt !

— Georg Garbrecht

Abhören und Veröffentlichen

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Die aktuelle Diskussion über die Abhörtätigkeit von Geheimdiensten gibt dann doch – unabhängig vom jeweiligen politischen Standort – Anlass zu ein paar Anmerkungen.

1. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder höhnische Kommentare über Geheimdienste gegeben, die angeblich nichts anderes tun als aus Zeitungen das zu ermitteln, was ohnehin jeder weiß. Dieser Vorwurf kam jedenfalls hier in Deutschland für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz aus allen politischen Lagern. Nun ist plötzlich das Entsetzen gross, dass Geheimdienste etwas getan haben könnten, dass über das Lesen von Zeitschriften hinausgeht. Scheinheiliger geht es kaum.

2. Im Zeitalter von Facebook und Twitter und des globalen vergleichsweise ungesicherten Austausch über E-Mail, SMS oder Skype sollten wir sehr fundamentale Entscheidungen darüber treffen, wie mit unseren Daten umgegangen wird und wir insbesondere selber damit umgehen. Solange wir uns in punkto unserer eigenen Daten immer offener zeigen, ist die geäußerte Kritik an der Tätigkeit der Geheimdienste zumindest auch widersprüchlich.

3. Dies alles ist kein Wahlkampfthema, denn alle Beteiligten wissen, was hier geschieht und unsere eigenen Dienste tun auch nichts anderes. Das ist das eine. Zum anderen ist in Anbetracht des existierenden Schwachsinns im Internet und der Irrsinnsdinge die mithilfe des Internets verbreitet oder vorbereitet werden beruhigend zu wissen, dass diese Dinge zumindest teil- oder ansatzweise unter Beobachtung stehen. Um dies zu erkennen, muss man nicht wie ich ein dankbarer Freund der Amerikaner sein. Eine ganz andere Frage ist es allerdings, ob überhaupt und wenn ja in welcher Weise mit der Datenfülle, die sich aus diesen Tätigkeiten ergibt, umgegangen werden kann. Schon vor dem 11. September und auch bei anderen Terrortaten haben wir feststellen müssen, dass die ganze Datenerhebung zu nur wenigen oder gar keinen sinnhaften Erkenntnissen geführt hat, auch wenn es sein mag, dass Taten so im Vorfeld entdeckt wurden, von denen wir dann nichts erfahren haben.

Flensburg Punkte

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Nur als kurzes Update: Die Reform der Punkte in Flensburg ist angehalten und es bleibt abzuwarten, ob das noch etwas vor der Bundestagswahl wird. Eine Verabschiedung(egal wann) hätte dann eben auch noch zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Reform in Kraft treten soll. Das ist dann ein wichtiger Punkt für laufende Verfahren. Da muss beobachtet werden, welche Folgen eine Rechtskraft unter altem oder neuen Recht für Sie hat und dann entsprechend agiert werden.

— Georg Garbrecht

Feiertage und kein Sommer

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Alle Feiertage sind vorbei, ein Sommer nicht in Sicht und die ewigen Jubeleien der Bayern sind nun auch Geschichte. Eine gute Gelegenheit wieder durch zu starten.

Morgen steht bei mir ein Fall an, wo ein Mitarbeiter nach 40 Jahren aus nichtigem Anlass gefeuert wurde. Immer wieder schade, dass man in solchen Fällen allzu selten arbeitgeberseits die Grösse findet, solche Dinge ehrlich zu behandeln, anstatt Vorwände zu suchen. Dies würde im übrigen auch die Arbeitsgerichte entlasten. Dort muss nun eine Lösung gefunden werden.

— Georg Garbrecht

NSU Prozess

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Der NSU Prozess scheint ein richtiger Dauerbrenner zu werden. Dies betrifft weniger die Frage, was den Angeklagten im Endeffekt zur Last gelegt werden kann und wie die Urteile ausfallen, sondern die öffentliche Wahrnehmung eines Strafprozesses.

Auch wenn es offensichtlich überaus verlockend ist, im Zusammenhang mit “rechten” Themen grenzwertigen Unsinn zu verzapfen, muss man dabei auf die Weiterungen achten, die dies nimmt. Was es damit nun gemeint?

Der SPD-Vorsitzende Gabriel konnte der Versuchung nicht widerstehen, die hier tätigen Verteidiger dem rechten Spektrum zuzuordnen. Richtig ist dies allerdings in Wahrheit nur für einen einzigen der tätigen Verteidiger und insbesondere die Pflichtverteidiger von Frau Tschäpe sind Strafverteidiger, die einer bestimmten politischen Richtung nicht zugeordnet sind. Insofern hat man zu geisseln, dass der Vorsitzende einer der großen Volksparteien einen solchen Unsinn verzapft wie etwa es am Wochenende auch der ungarische Ministerpräsident im Hinblick auf die Bundeskanzlerin getan hat. NS Anklänge sind offenbar unwiderstehlich. Der Fall Gabriel wiegt demgegenüber noch sehr viel schwerer, weil er sich nicht mit den rechten Taten auseinandersetzt, sondern die Verteidigung diskreditiert. Es kann nicht hoch genug eingeordnet werden, dass in einem Rechtsstaat ein Angeklagter angemessene Verteidigung findet. Das macht aber z.B. den Verteidiger in einer Bußgeldsache wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zum Raser, den Verteidiger in einer Vergewaltigungssache nicht zu einem Vergewaltiger und den Verteidiger in einem Terrorismus Prozess nicht zu einem Terroristen gleich welcher Couleur. Dies muss auch in einem Wahljahr gelten!

Kritikwürdig wäre es demgegenüber gewesen, sich mit Anwälten zu befassen, die mit durchaus fragwürdigen Methoden versuchen, Opfermandate zu gewinnen. Dies kennt man aus den Vereinigten Staaten mit Anwälten, die Krankenwagen hinterherfahren um Schadensersatzmandanten zu gewinnen (so genannte Ambulance Chaser), aber ein solches Vorgehen im Umfeld des NSU Prozesses (so geschehen in Köln) ist beschämend. Insoweit sei dies hier festgestellt und gleichzeitig die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass sich die Beschäftigung mit dem NSU Prozess dort bremst, wo fundamentale Rechte eines jeden in Misskredit gebracht werden.

— Georg Garbrecht

Befangenheit

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Der NSU Prozess gibt Anlass, einmal auf das Thema Befangenheit einzugehen. Wie sicherlich aus der Tagespresse bekannt haben sowohl die Verteidiger von Frau Tschäpe als auch einige Nebenklägervertreter Befangenheitsanträge gestellt.

Der Hintergrund dieser Anträge war sicherlich ein unterschiedlicher. Einerseits spielte das Chaos um die Presseplätze eine Rolle, andererseits ging es aber insbesondere auch um die Frage der Durchsuchung der Rechtsanwälte, während diese für Staatsanwälte nicht vorgesehen war und ist.

In einem so öffentlichen Prozess wie diesem ist es ein solcher Antrag sicherlich ein grundsätzlich verständliches Mittel dem Gericht das ausdrückliche Missfallen darüber auszusprechen, wie es agiert hat. Den Laien mag eine gewisse Ritualisierung solcher Anträge stören, aber es muss um Verständnis darum geworben werden, sich auf diese Weise zu wehren.

Klar ist auch, dass wegen der Vorfeldthemen diesen Anträgen kein Erfolg beschieden sein würde. Der Sachverhalt mit der Durchsuchung der Anwälte wäre für mich allerdings auch Anlass gewesen, einen Befangenheitsantrag zu stellen und es bleibt abzuwarten, ob dieses Thema nicht noch eine weitergehende Rolle spielen wird.

Insoweit möchte ich bei dem vielleicht staunenden oder mindestens zweifelnden Publikum Verständnis dafür wecken, dass die Anwälte hier in dieser Form agiert haben, auch wenn dies vordergründig sinnlos, weil letztlich erfolglos, wirkt. Es sind wichtige, auch rechtliche, Zeichen, die sich auch später im Rahmen eventueller Rechtsmittel durchaus noch auswirken können.

Wenn man an die mehr alltäglichen Strafverfahren denkt, spielen diese Dinge eigentlich keine große Rolle, wenn man von vereinzelten Verfahren absieht, in denen Verteidigung und Gericht in besonderer Schärfe die Klingen kreuzen. Von Verfahren bei den Landgerichten abgesehen ist dies aber nicht so häufig und findet in der Tat beim Amtsgericht nur sehr selten statt. Insoweit sollte man sich von den Presseveröffentlichungen nicht irritieren lassen. In der Mehrzahl der Fälle wird in den amtsgerichtlichen Strafverfahren zwar streitig, aber mit dem gebotenen Respekt gemeinsam nach sachangemessenen Lösungen auch in Strafverfahren gesucht.

— Georg Garbrecht

April2013 -Uli Hoeness

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Nun haben alle eine Meinung zu Uli Hoeness. Obwohl FC – Fan, muss hier doch einmal klargestellt werden, dass er kein öffentliches Amt bekleidet hat. Das ist mal der erste wichtige Punkt in der Beurteilung.

Auch kann nicht nachvollzogen werden, woher der politische Aufschrei kommt(na ja, er kommt von links). Das opportunistische Wortgeklingel hat keine Berechtigung. Die Selbstanzeige ist geltendes Recht(immer schon gewesen) und gilt daher auch für Herrn Hoeness. Die Regelung in dem geplanten dt.-schweizerischen Abkommen wäre letztlich nichts anderes gewesen. Damit beruft sich Herr Hoeness auf geltendes Recht, dass es hier nun einmal gibt und dass das Parlament gesetzt hat,. Gleiches hätte für das Abkommen gegolten, wäre es verabschiedet worden. Es sind beides Amnestien, die dazu dienen sollen oder sollten, zur Reue zu führen.

Jeder mag die erfolgte Steuerhinterziehung, wie man mag, sobald die Fakten bestätigt sind. Es mag auch sein, dass die Selbstanzeige zu spät oder unvollständig war. Derzeit(22.4.) besteht aber kein Anlass zu selbstgerechter Kritik, da dies einfach nur dem Steuerrecht folgt: die Selbstanzeige setzt nämlich die Steuerhinterziehung voraus !!!

— Georg Garbrecht

Filesharing

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In den Markt scheint Bewegung zu kommen, da es immer mehr Indikatoren dafür gibt, dass die Abmahnkanzleien nun doch klagen. Vermutlich soll dies die letzte Zuckung eines unattraktiven Marktes sein, um aus dem “Portfolio” noch Geld zu ziehen. Man wird sehen, wozu das führt und ob die Gerichte dies mitzumachen bereit sind. selbst die obszöne Veräusserung eines ganzen Portfolios einer Kanzlei ist ja versucht worden.

Wie auch immer, die Aussage ist, dass auch die, die bisher in Ruhe gelassen wurden(nach Unterzeichnung einer angemessenen Unterlassungserklärung und ggf. einer pauschalen Zahlung unterhalb des geforderten Levels) nunmehr noch in Anspruch genommen werden. Die Erfolgsaussichten sind sehr zweifelhaft, deshalb bitte nicht zahlen, sondern den Anwalt zum Zwecke der Bewertung des Einzelfalles aufsuchen !

— Georg Garbrecht