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Erfolg in 2026 !

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Liebe Mandantinnen und Mandanten, aktuelle, ehemalige und zukünftige,

Ich wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches, gesundes und auch friedliches Jahr 2026 !

Das Jahr wirft Fragen auf, sei es beim Krieg in der Ukraine, den Fortsetzungsperspektiven unserer Regierung oder auch zum Thema der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Das Jahr bringt auch Veränderungen, etwa bei der Gerichtszuständigkeit, aber auch bei Themen des materiellen Rechts. Dazu berichte ich Ihnen hier in Kürze.

Starten Sie gut!
Georg Garbrecht

Dann mal aus aktuellem Anlass: Volksverhetzung

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Der BGH hatte sich jüngst mit einer Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zu beschäftigen. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklung, gerade in Sachen Meinungsfreiheit(eigentlich deren Grenzen) und die grotesken Ausführungen der Trump Regierung dazu, eine in mehrfacher Weise interessante Entscheidung.

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....doch noch da...

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Liebe Mandantinnen und Mandanten,

der letzte Eintrag war vor Corona und ich bin immer noch da und habe auch zwischendurch ohnehin weitergearbeitet. Daher habe ich mich entschlossen, die Website wieder live zu schalten und Sie wissen zu lassen, dass ich – unverändert – für Sie da bin.

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Kanzleischließung

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Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe mich entschlossen, meine Kanzlei zu schließen.

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Achtung: 16 km!

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Liebe Leserinnen und Leser,

Ich komme zurück auf meinen Blog vom 2. März und muss diesen aus wichtigem Grund ergänzen: ich hatte dort über die Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoßes innerorts ab 21 km (nach Toleranz) hingewiesen, nämlich dass nunmehr dort ein Fahrverbot fällig ist. In der Behandlung im Bundesrat ist dann noch eine weitere Verschärfung hinzugetreten, nämlich dass bereits bei Verstößen ab 16 km innerorts (nach Toleranz) oder mehr bereits 1 Punkt in Flensburg fällig ist. Das bedeutet, dass die alte (Daumen)Regel, dass unter einem Nettoverstoß von 21 km nichts passieren kann außer einem überschaubaren Bußgeld ab sofort nicht mehr uneingeschränkt gilt.

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