
Eine neuere Entscheidung des BGH gibt Anlass sich mit der Rolle und den Folgen der Schlüsselrückgabe im Mietrecht zu befassen.
Eine neuere Entscheidung des BGH gibt Anlass sich mit der Rolle und den Folgen der Schlüsselrückgabe im Mietrecht zu befassen.
In letzter Zeit häufen sich nur nur in Deutschland, sondern auch insgesamt in Europa(namentlich Italien, wie Presseberichten zu entnehmen war) die Attacken gegen Radarmessanlagen, also salopp Geschwindigkeitsblitzer.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
der letzte Eintrag war vor Corona und ich bin immer noch da und habe auch zwischendurch ohnehin weitergearbeitet. Daher habe ich mich entschlossen, die Website wieder live zu schalten und Sie wissen zu lassen, dass ich – unverändert – für Sie da bin.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe mich entschlossen, meine Kanzlei zu schließen.
Liebe Leserinnen und Leser,
Der Bußgeldkatalog bleibt uns als Thema erhalten und daher sei hier kurz auf den aktuellen Status hingewiesen.
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich komme zurück auf meinen Blog vom 2. März und muss diesen aus wichtigem Grund ergänzen: ich hatte dort über die Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoßes innerorts ab 21 km (nach Toleranz) hingewiesen, nämlich dass nunmehr dort ein Fahrverbot fällig ist. In der Behandlung im Bundesrat ist dann noch eine weitere Verschärfung hinzugetreten, nämlich dass bereits bei Verstößen ab 16 km innerorts (nach Toleranz) oder mehr bereits 1 Punkt in Flensburg fällig ist. Das bedeutet, dass die alte (Daumen)Regel, dass unter einem Nettoverstoß von 21 km nichts passieren kann außer einem überschaubaren Bußgeld ab sofort nicht mehr uneingeschränkt gilt.
Gestatten Sie mir ein Wort zu einem Thema, das sich in der Presse findet, nämlich die Frage der sogenannten Systemrelevanz bestimmter Berufe, hier konkret dem des Rechtsanwalts. Ich möchte nachhaltig dafür plädieren, dass dies so ist und daher sich die Bundesrechtsanwaltskammer zurecht an die Bundeskanzlerin diesbezüglich bejahend gewandt hat.
Liebe Leser/innen,
ich möchte mit Blick auf die seit heute geltenden Massnahmen meine anwaltliche Tätigkeit wie folgt aktualisieren bzw. dem anpassen:
1. Die Kanzlei bleibt geöffnet.
2. Wir reduzieren die Präsenzzeiten im allseitigen Interesse und bemühen uns Kontakte zu reduzieren insoweit, dass diese aus medizinischer Sicht möglichst vermieden werden und in juristischer Sicht auf die absolut nötigen Besprechungen und Termine beschränkt werden. Sonst wird telefoniert oder geskypt.
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