Der BGH hatte sich jüngst mit einer Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zu beschäftigen. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, gerade in Sachen Meinungsfreiheit(eigentlich deren Grenzen) und etwa die grotesken Ausführungen der Trump Regierung dazu, eine in mehrfacher Weise interessante Entscheidung.
Es ging um folgendes: Der Angeklagte hatte auf seiner Facebook Seite das unverkennbare Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz mit der Überschrift „Impfen macht frei“ versehen. Es kamen dann noch weitere Details hinzu(Wachen mit Spritzen, Bill Gates und ein Chinese), die den Corona Impfkontext betonten. Bezeichnet war das Ganze als „Pointe des Coronawitzes“.
Die Revision des Angeklagten wurde verworfen. Der BGH und das LG Köln kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Abbildung hier das historisch einmalige Unrecht der Vernichtung von Millionen Juden in den Konzentrationslagern bagatellisiert. Dem stehe auch nicht entgegen, dass damit zugleich gegen die vom Angeklagten als überzogen empfundenen Coronaschutzmassnahmen Stellung bezogen werden soll(der Fall spielt im Jahr 2020).Die Abbildung gefährde den öffentlichen Frieden(namentlich das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit) und zudem werde durch die Gleichsetzung der Tötung der Juden(und anderer) in den Lagern mit den Coronamassnahmen darauf abgezielt, die Betrachter aggressiv zu emotionalisieren.
Ich halte die Entscheidung für richtig und sie unterstreicht anschaulich die aktuell diskutierte Unterschiedlichkeit von zu gewährender freier Meinungsäusserung (die gerade von der US Regierung und in dem Fall deren Fans von der AfD(sonst folgt man ja eher Russland)propagiert wird) und deren Grenzen, namentlich der zu verteidigenden Rechte Dritter. Jeder der unsere Verfassung dahingehend versteht, dass hier grenzenlos gesagt und verbreitet werden kann, was immer man mag, sollte innehalten. Das Vorhandensein einer Tastatur und damit verbundener jederzeitiger weltweiter Verbreitungsmöglichkeiten via Social Media befreien einen nicht davon, sich der Grenzen der eigenen Meinung und der zu respektierenden Rechte anderer bewusst zu sein.
Sonst kommt es zur Verurteilung wie in diesem Fall.
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT