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Erneut: Verkehr

Nun der Gesetzgeber!

Nachdem ich in der vergangenen Woche über Geschwindigkeitsbeschränkungen gesprochen hatte, die in diesem Fall die Verwaltung angeordnet hat, geht es nun um neue verkehrsrechtliche Bestimmungen, die der Gesetzgeber veranlasst hat.

Es geht zum einen darum, dass nun der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot eine in Betracht kommende Strafe ist, neben Geldstrafen und Haft z.B. Darüber mag man noch reden, auch wenn die Anwendung ausserhalb des verkehrsrechtlichen Bereichs schon problematisch ist. Man denke an Fernsehverbot oder Verbot der Nutzung einer Fussballdauerkarte. Das mag alles wirksam sein, aber ist es das gleichermassen und betrifft überhaupt jeden bzw. verletzt daher dann den Gleichheitssatz ?

Noch problematischer und nicht mehr hinnehmbar ist allerdings der Irrsinn um die Mobiltelefone(und nun auch vergleichbare Geräte)bzw. deren Nutzung etc. im PKW. Der Sanktionskatalog wurde dort noch einmal signifikant erweitert,aber das Ganze läuft nun völlig aus dem Ruder. Die möglichen Folgen sind nun derart gewichtig und ausser Proportion etwa zu Geschwindigkeitsverstössen, dass man hier nur von Rechtspopulismus(der juristischer Natur wohlgemerkt) sprechen kann. Es wird jetzt dazu führen, dass die Polizei noch erfreuter das “Innenleben” von Autos beobachten wird, als sich gewichtigen Themen zuzuwenden. Der nanny state at it’s best sozusagen. Es wird interessant sein zu sehen, wohin eine evtl. Jamaika Koalition in diesem Bereich(der Überregulierung) führen wird.

Allerdings: die Vielfahrer müssen wegen der überproportionalen Folgen vorsichtig sein, denn die Sanktionen sind jedenfalls in der Welt !



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