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Rechtsanwaltsgebühren

Liebe Leserinnen und Leser,

Ein Thema, über das generell nicht gerne gesprochen wird: Geld!

Wie Sie wissen, besteht für Rechtsanwälte ein staatlich vorgegebenes System von Rechtsanwaltsgebühren in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Verfahrens (daneben sind natürlich auch Stundensatzvereinbarungen und dergleichen möglich). Der Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert mittlerweile eine Anhebung der rechtsanwaltlichen Gebühren.

Ich komme hierauf zu sprechen, weil dies natürlich Sie als Mandant(inn)en betrifft und mich auf der Einnahmenseite.

Es mag auf der einen Seite schön sein, dass die Honorierung der Leistung im wesentlichen von vornherein geklärt ist, weil es einem in vielen Fällen gerade im Privatmandantengeschäft insoweit Diskussionen erspart. Auf der anderen Seite führt die gegebene staatliche Regulierung aber natürlich auch zu Einschränkungen in diesem Bereich. Sie als Mandanten gehen zurecht davon aus, dass diese Entscheidung des Gesetzgebers gilt, auch wenn andere Vereinbarungen möglich wären.

Um ein Beispiel zu illustrieren, was in der Praxis häufig vorkommt: vielfach sind einzelne Rechnungen etwa von Mobilfunkanbietern aus den unterschiedlichsten Gründen streitig. Eine solche Rechnung liegt zumeist (von Fällen groben Irrtums abgesehen) in ihrem Wert unter 500 €. Dieser Wert ist wichtig, weil in der anwaltlichen Gebührentabelle dies die erste Stufe ist, Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 500 €. Für diese Tätigkeit(aussergerichtlich) erhalten wir Rechtsanwält(inn)e(n) ein Betrag von 83,54 €, da es insoweit eine Standardgebühr gibt (die sogenannte Mittelgebühr, Einzelheiten zum anwaltlichen Gebührenrecht erspare ich Ihnen jetzt an dieser Stelle). Schon solche Sachen sind für solche Honorare kaum kostendeckend zu bearbeiten, und ich tue dies wie viele andere Kolleginnen und Kollegen dann eben deshalb auch gerne, weil der Mandant in allen Lebensangelegenheiten betreut werden soll und nicht nur in besonders wertträchtigen. Ich erwähne dieses Beispiel aber um zu verdeutlichen, dass nach vielen Jahren der unveränderten Gebühren hier ein Schritt notwendig ist, da auch für die rechtsberatenden Berufe in der Zwischenzeit signifikante Kostensteigerungen(Personal, Miete, IT) stattgefunden haben, die nur so vernünftig aufgefangen werden können. Ich bitte Sie daher dies zu bedenken, wenn Sie irgendwann im Laufe des Jahres in der Zeitung lesen, dass die Anwaltsgebühren angehoben werden.



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