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Achtung: 16 km!

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich komme zurück auf meinen Blog vom 2. März und muss diesen aus wichtigem Grund ergänzen: ich hatte dort über die Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoßes innerorts ab 21 km (nach Toleranz) hingewiesen, nämlich dass nunmehr dort ein Fahrverbot fällig ist. In der Behandlung im Bundesrat ist dann noch eine weitere Verschärfung hinzugetreten, nämlich dass bereits bei Verstößen ab 16 km innerorts (nach Toleranz) oder mehr bereits 1 Punkt in Flensburg fällig ist. Das bedeutet, dass die alte (Daumen)Regel, dass unter einem Nettoverstoß von 21 km nichts passieren kann außer einem überschaubaren Bußgeld ab sofort nicht mehr uneingeschränkt gilt.

Ich will es hier nicht in allen Einzelheiten wiedergeben, aber die Verschärfungen sind relevant und über deren Angemessenheit und Erforderlichkeit mag man an vielen Stellen streiten. Ich bitte Sie daher dringend, sich den neuen Bußgeldkatalog anzusehen und zu beachten, dass er für alle Verstöße ab dem 28. April 2020 gilt (nicht für frühere). Bitte beachten Sie auch, dass einige Kataloge, die man im Internet aufrufen kann, Fehler aufweisen, wie ich bei näherer Überprüfung, als mir dies auffiel, festgestellt habe. Insbesondere der neu hinzugekommene Verstoß mit den 16 km innerorts taucht nicht überall auf(mit dem Punkt!), obwohl in den Darstellungen immer ausdrücklich auf die Wirksamkeit des dort gezeigten Katalogs ab dem 28. April 2020 hingewiesen wird. Es wird also noch einige Tage oder Wochen dauern, bis das auf den Websites und wahrscheinlich auch den entsprechenden Apps in zutreffender Weise aktualisiert worden ist.

Bleiben Sie gesund und fahren Sie vorsichtig und vorausschauend!

Herzlichst Ihr
Georg Garbrecht



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