Liebe Leserinnen und Leser,
Ich komme zurück auf meinen Blog vom 2. März und muss diesen aus wichtigem Grund ergänzen: ich hatte dort über die Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoßes innerorts ab 21 km (nach Toleranz) hingewiesen, nämlich dass nunmehr dort ein Fahrverbot fällig ist. In der Behandlung im Bundesrat ist dann noch eine weitere Verschärfung hinzugetreten, nämlich dass bereits bei Verstößen ab 16 km innerorts (nach Toleranz) oder mehr bereits 1 Punkt in Flensburg fällig ist. Das bedeutet, dass die alte (Daumen)Regel, dass unter einem Nettoverstoß von 21 km nichts passieren kann außer einem überschaubaren Bußgeld ab sofort nicht mehr uneingeschränkt gilt.
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