Aus aktuellem Anlass soll zu dem im Augenblick sowohl die blogs als auch die Presse beherrschenden Thema der Abmahnungen in Sachen Redtube folgendes angemerkt werden:
1. Es ist derzeit noch offen, ob die vor Versendung der Abmahnung eingeholte Information hinsichtlich der IT Adressen von den Providern oder besser dem Provider in rechtmäßiger Weise beim Landgericht Köln erwirkt wurde bzw. überhaupt erwirkt werden konnte. Dies bleibt abzuwarten und hinzu kommen mittlerweile wohl auch noch staatsanwaltschaftliche, also strafrechtliche, Ermittlungen, die letztlich darauf beruhen, dass der gesamte Vorgang nur erzeugt worden ist um Geld abzuziehen.
2. Darüber hinaus dürfte auch urheberrechtlich kein Verstoß vorliegen, was mit der Daten technische Natur des Streaming zu tun hat, und mit der Frage der Schöpfungshöhe im Bereich Pornographie.
3. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Fragen im Hinblick auf die Gesellschaft, die die Rechte hier geltend gemacht hat und auch deren Beziehung zu den Rechtsanwälten, die ich an dieser Stelle im einzelnen nicht vertieft würdigen möchte. Aber auch Herstellung einer Reihe von Aspekten, die eine erfolgreiche Geltendmachung nicht wirklich befürchten lassen.
4. Was bedeutet dies nun für Betroffene?
Im Gegensatz zu den traditionellen Abmahnfällen dürfte es hier geradezu eher gefährlich sein, die verlangte Unterlassungserklärung, mit welchen Varianten auch immer, abzugeben. Dies hängt mit der nicht ganz einfachen Behandlung des Streamings auf der einen Seite zusammen, aber insbesondere auch mit dem signifikant erhöhten Risiko, dass der in Rede stehende Film zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise nochmals konsumiert wurde. Letzteres ist typischerweise bei illegalen Downloads kaum zu befürchten.
Die Unterlassungserklärung sollte daher wohl eher nicht abgegeben werden bzw. durchaus auch zurückgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der weiteren hier genannten Punkte lässt sich eine erfolgreiche Geltendmachung der finanziellen Ansprüche ohnehin kaum vorstellen.
Es bleibt aber unverändert richtig und wichtig, den Anwalt des eigenen Vertrauens zu konsultieren, weil natürlich auch nicht sicher gesagt werden kann, dass die Der Kollegen in unveränderter Form weiter versandt werden, nachdem dort ja auch der öffentliche Diskurs verfolgt wird und zudem zumindest in vollmundige Form weiterer Abmahnungen bezogen auf was auch immer angekündigt wurden. Es ist daher immer noch unter Vorsitzgesichtspunkten jeder Sachverhalt im Einzelfall zu würdigen.
Mit den bereits geäußerten besten Wünschen für die anstehenden Feiertage und das neue, auch digitale, Jahr 2014 verbleibe ich mit den besten Wünschen !
— Georg Garbrecht