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Jahreswechsel 2012/2013

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Ich wünsche auf diesem Wege allen Mandanten, Freunden, Partnern und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest und einen gelungenen Start in das Jahr 2013 !

Im vergangenen Jahr war an dieser Stelle darüber nachzudenken, wie es mit dem Euro weitergehen würde. Das ist heute kein Thema mehr(in den Medien), ohne dass man das Gefühl hätte, dass sich allzu viel entscheidend gebessert hätte. Gleichwohl gehen wir alle vielleicht etwas weniger sorgenvoll in das kommende Jahr, wenn der Maja Weltuntergang dies nicht verhindert.

Wirtschaftlich wird das Jahr 2013 wohl ein Übergangsjahr in die Rezession, gepaart mit wahlkampfbedingter Lähmung unserer Entscheider. Letztere gilt natürlich nur, wenn man diese Entscheider in letzter Zeit für entscheidungsfreudig gehalten hat. Die Wahl selber wird wieder als Richtungswahl verkauft werden, obwohl sich alles auf eine grosse Koalition einrichtet.

Daher sieht es wohl so aus, als würde 2013 eine Art Zwischenstadium, ohne grosse Impulse. Es bleibt also zu hoffen, dass Die Welt um uns herum so freundlich ist, uns in dieser Phase nicht allzu viel abzuverlangen. Es ist leider nicht so wahrscheinlich, dass sich diese Hoffnung betätigt.

Von daher wünsche ich uns allen, dass wir uns in unserem Mikrokosmos so eingerichtet haben, dass wir unser Leben und persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht so bewältigen können, dass uns die Widrigkeiten der grossen Themen nur wenig anhaben können.

Mit skeptischen Wünschen für Sie alle verbleibe ich insofern.

Kachelmann - reloaded

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Gestern gab es bei Herrn Jauch die Generaloffensive der Kachelmanns. Zudem waren ein Verfassungsrichter, ein Kollege und ein Journalist zugegen. Leider war niemand wirklich willens, demGeschwafel der Kachelmann Gattin entgegen zu treten. Es hätte ohnehin nahegelegen, dass ein aktiver Verteidiger(der anwesende Kollege ist das nicht) oder einen Staatsanwalt/in mit in der Debatte zu haben. So mussten wir mitansehen und hören, wie der Rachefeldzug des vermeintlichen Opfers und seiner nunmehrigen Frau zu einem Rachefeldzug gegen unseren Rechtsstaat umgemünzt wurde. Es ist sicher so, dass in dem Bereich der zwei Beteiligten Delikte vieles im Argen liegt, aber doch sicher mehr für die Frauen als die Männer. Befangenheit ist ein Übel, egal auf welcher Seite. Leider wurde dem in diesem Fall nicht mit der gebotenen Entschlossenheit Einhalt geboten.

— Georg Garbrecht

August 2012

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Wechselkennzeichen – eine Posse

In Deutschland ist es seit dem 1.7.2012 möglich, zwei Autos mit sog. Wechselkennzeichen zu betreiben – theoretisch.

Nur zur Illustration folgendes vorweg: in der Schweiz und in Österreich kann man seit Jahrzehnten 2 Autos mit dem selben Kennzeichen betreiben, Versicherung und Steuer werden aus dem jeweils teureren Fahrzeug entnommen.

In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat die entsprechende Gesetzgebung hierzu im Dezember 2011 beschlossen. Die Versicherer haben sodann bis zum heutigen Tage praktisch keine Tarife veröffentlicht bzw. angeboten. Der Finanzminister beharrt auf dem Standpunkt das Steuer für beide Fahrzeuge zu bezahlen sein. Damit nicht genug. Neben den Kennzeichen, die auch noch besondere Kennungen erhalten müssen auch noch besondere Marken auf den Fahrzeugen aufgebracht werden, um deren Zugehörigkeit zum Wechselkennzeichen zu dokumentieren. Wie ich von einer Zulassungsstelle hörte müssen ferner aufeinanderfolgende Kennzeichen verwandt werden, die seit längerer Zeit nicht mehr in Betrieb sind, was die Zulassungsstellen vor weitere Herausforderungen stellt. Insgesamt ist die Verwaltungsvorschrift, die hierzu erlassen worden ist, ungemein komplex.

Im Ergebnis bedeutet all dies nichts anderes, als dass die Verwaltung bzw. die Arbeitsebene sowie die Versicherer Hand in Hand den gesetzgeberischen Willen konterkariert, weil die Regelung nicht gewollt wird. Nun mag das Wechselkennzeichen kein wichtiges Thema sein und man mag darin sogar eine ungerechtfertigte Privilegierung von Inhabern mehr Kraftfahrzeuge sehen. Aber auch Betrachter die dies so sehen müssen sich Sorgen darüber machen, dass hier die Indianer den erklärten Willen der Häuptlinge auf den Kopf stellen. Aktuell macht der italienische Ministerpräsident Monti Bemerkungen die letztlich in die gleiche Richtung weisen, nämlich die mindestens teilweise Abkoppelung der Arbeitsebene vom Willen des Parlaments. Wenn dies ein Trend ist, dann ist dieser außerordentlich Besorgnis erregend.

— Georg Garbrecht

Juli 2012

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Nun kommt offenbar doch noch der Sommer.. EM vorbei, kombiniert mit Olympia. Die Terminierungen der Gerichte lassen da Vorlieben und entsprechende Urlaubsplanungen erkennen bzw. zumindest vermuten. Allen Mandanten, die das noch vor sich haben, wünsche ich einen erholsamen Urlaub ! Wir hier arbeiten durch – stehen also erforderlichenfalls zur Verfügung !

— Georg Garbrecht

Juli 2012

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Nunmehr verstärkt Frau Spengler das Vorzimmerteam, das wie gewohnt in den Händen von Frau Moerschen den papierenen Ansturm beherrschen soll, will und kann.

Frau Hufschmidt, unsere Auszubildende, hat die Prüfung bestanden und strebt zu anderen Ufern, wofür wir Ihr Glück und Erfolg wünschen !

— Georg Garbrecht

Juli 2012

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Gestern war in NW der sog. Blitz-Marathon. Sogar vor der Tür meiner Kanzlei wurde geblitzt. Ich hätte mich aufstellen können und gleich Vollmachten ausreichen können.

Eine andere Frage ist Ers, ob auf Dauer der Appell an den Bürger, Standorte zu melden eine gute Entwicklung ist. Das Ganze grenzt an Populismus und Abschnittsbevoll-mächtigtenattitüden. Die Polizei weiss hinreichend genau, wo geblitzt werden muss. Wir werden sehen, was die Wutbürger als nächstes melden sollen. Dies ist nur scheinbar eine gute Sache. Vielmehr werden uns diese Entwicklungen noch grosse gesellschaftliche Probleme machen. Bis dahin arbeite ich die Verkehrsverstösse ab, die es ja immer noch reichlich gegeben hat…..

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Hier noch die Pressemitteilung zu dem Thema Verhaftung eines Verteidigers. Dort ist der Sachverhalt geschildert und eine zutreffende rechtliche Würdigung. Dies ist kein esoterisches Anwaltsthema, sondern es betrifft Ihre angemessene Verteidigung !!

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen
zur Verhaftung eines Strafverteidigers im Gerichtssaal

Berlin, 27.06.2012

Am 19.06.2012 wurde der Strafverteidiger Rechtsanwalt R. in einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Verhandlungspause vor dem Landgericht Münster im Gerichtssaal vor laufender Kamera von der Staatsanwaltschaft mit de Worten: »Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte die Robe aus.« vorläufig festgenommen und in Handschellen aus dem Saal geführt. Die Videoaufnahmen der so inszenierten »Saalverhaftung« sind im Internet für jedermann zugänglich.

Grund der Festnahme war, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben eines Zeugen den dringenden Verdacht begründet sah, Rechtsanwalt R. habe versucht, diesen Zeugen durch Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 50.000,- € zu einer unwahren Aussage zugunsten seines Mandanten zu »bestechen«. Rechtsanwalt R. bestreitet dies. Nachdem am Nachmittag des 19.06.2012 zunächst ein Haftbefehl gestützt auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gegen Rechtsanwalt R. erging, wurde er am Freitag den 22.06.2012 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen und der Haftbefehl inzwischen wieder aufgehoben.

Am Morgen vor der Verhandlung wurden die Bielefelder Nachrichten, die BILD und der WDR durch einen anonymen Anrufer darüber informiert, dass am Landgericht Münster am gleichen Vormittag etwas Spektakuläres geschehen werde. Die Identität des Anrufers und die Quelle seines Wissens konnte bislang nicht ermittelt werden. Allerdings liegt es nahe, dass die Informationen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Münster kamen. Denn der Zeuge, der beeinflusst werden sollte, hatte sich direkt an die Staatsanwaltschaft Münster und nicht an die Polizei gewandt und die Entschließung, eine Festnahme durchzuführen, lag alleine bei der Staatsanwaltschaft.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster in diesem Fall ist skandalös und rechtsmissbräuchlich, denn sie verletzt in eklatanter Form die für Rechtsanwalt R. streitende Unschuldsvermutung. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der anwesenden Presse erweckt den Eindruck einer mediengerechten Inszenierung. Ein sachlicher Grund für die Festnahme in dieser Form ist nicht erkennbar. Da Fluchtgefahr nicht bestand, wäre es ein leichtes gewesen, Rechtsanwalt R. vor oder nach der Verhandlung ohne großes Aufsehen im Gerichtsgebäude festzunehmen. Wenn dies dennoch im Gerichtssaal unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse geschah, ist nur so zu erklären, dass den verantwortlichen Staatsanwälten darum ging größtmögliche öffentliche Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, alles zu vermeiden, »was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.« (RiStBV Nr. 4a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten).

Diese Art publicityträchtiger staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit ist schon im Fall Zumwinkel kritisiert worden. Diese Art der medialen Exekution verletzt die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit in unerträglicher Form.

Die Strafverteidigervereinigungen fordern daher die Ablösung des verantwortlichen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft. Ursache und Hintergrund des »Presselecks« sind lückenlos aufzuklären.

Jasper von Schlieffen – Geschäftsführer – Strafverteidigervereinigungen
Organisationsbüro
Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin
tel.: +49 – (0)30 – 310 182 18
fax: +49 – (0)30 – 310 182 19
E-Mail: organisation@strafverteidigervereinigungen.org
Online: www.strafverteidigervereinigungen.org

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Ein Kollege wird im Gerichtssaal verhaftet und mit Handschellen abgeführt. Wie im Fall Zumwinkel war Presse, Funk und Fernsehen rechtzeitig zur Stelle. Was immer dahinter steckt, die Verteidigung ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates und keinesfalls Gegenstand von würdelosen Erniedrigungen.

— Georg Garbrecht