Blog

Befangenheit

45

Der NSU Prozess gibt Anlass, einmal auf das Thema Befangenheit einzugehen. Wie sicherlich aus der Tagespresse bekannt haben sowohl die Verteidiger von Frau Tschäpe als auch einige Nebenklägervertreter Befangenheitsanträge gestellt.

Der Hintergrund dieser Anträge war sicherlich ein unterschiedlicher. Einerseits spielte das Chaos um die Presseplätze eine Rolle, andererseits ging es aber insbesondere auch um die Frage der Durchsuchung der Rechtsanwälte, während diese für Staatsanwälte nicht vorgesehen war und ist.

In einem so öffentlichen Prozess wie diesem ist es ein solcher Antrag sicherlich ein grundsätzlich verständliches Mittel dem Gericht das ausdrückliche Missfallen darüber auszusprechen, wie es agiert hat. Den Laien mag eine gewisse Ritualisierung solcher Anträge stören, aber es muss um Verständnis darum geworben werden, sich auf diese Weise zu wehren.

Klar ist auch, dass wegen der Vorfeldthemen diesen Anträgen kein Erfolg beschieden sein würde. Der Sachverhalt mit der Durchsuchung der Anwälte wäre für mich allerdings auch Anlass gewesen, einen Befangenheitsantrag zu stellen und es bleibt abzuwarten, ob dieses Thema nicht noch eine weitergehende Rolle spielen wird.

Insoweit möchte ich bei dem vielleicht staunenden oder mindestens zweifelnden Publikum Verständnis dafür wecken, dass die Anwälte hier in dieser Form agiert haben, auch wenn dies vordergründig sinnlos, weil letztlich erfolglos, wirkt. Es sind wichtige, auch rechtliche, Zeichen, die sich auch später im Rahmen eventueller Rechtsmittel durchaus noch auswirken können.

Wenn man an die mehr alltäglichen Strafverfahren denkt, spielen diese Dinge eigentlich keine große Rolle, wenn man von vereinzelten Verfahren absieht, in denen Verteidigung und Gericht in besonderer Schärfe die Klingen kreuzen. Von Verfahren bei den Landgerichten abgesehen ist dies aber nicht so häufig und findet in der Tat beim Amtsgericht nur sehr selten statt. Insoweit sollte man sich von den Presseveröffentlichungen nicht irritieren lassen. In der Mehrzahl der Fälle wird in den amtsgerichtlichen Strafverfahren zwar streitig, aber mit dem gebotenen Respekt gemeinsam nach sachangemessenen Lösungen auch in Strafverfahren gesucht.

— Georg Garbrecht

April2013 -Uli Hoeness

45

Nun haben alle eine Meinung zu Uli Hoeness. Obwohl FC – Fan, muss hier doch einmal klargestellt werden, dass er kein öffentliches Amt bekleidet hat. Das ist mal der erste wichtige Punkt in der Beurteilung.

Auch kann nicht nachvollzogen werden, woher der politische Aufschrei kommt(na ja, er kommt von links). Das opportunistische Wortgeklingel hat keine Berechtigung. Die Selbstanzeige ist geltendes Recht(immer schon gewesen) und gilt daher auch für Herrn Hoeness. Die Regelung in dem geplanten dt.-schweizerischen Abkommen wäre letztlich nichts anderes gewesen. Damit beruft sich Herr Hoeness auf geltendes Recht, dass es hier nun einmal gibt und dass das Parlament gesetzt hat,. Gleiches hätte für das Abkommen gegolten, wäre es verabschiedet worden. Es sind beides Amnestien, die dazu dienen sollen oder sollten, zur Reue zu führen.

Jeder mag die erfolgte Steuerhinterziehung, wie man mag, sobald die Fakten bestätigt sind. Es mag auch sein, dass die Selbstanzeige zu spät oder unvollständig war. Derzeit(22.4.) besteht aber kein Anlass zu selbstgerechter Kritik, da dies einfach nur dem Steuerrecht folgt: die Selbstanzeige setzt nämlich die Steuerhinterziehung voraus !!!

— Georg Garbrecht

Filesharing

45

In den Markt scheint Bewegung zu kommen, da es immer mehr Indikatoren dafür gibt, dass die Abmahnkanzleien nun doch klagen. Vermutlich soll dies die letzte Zuckung eines unattraktiven Marktes sein, um aus dem “Portfolio” noch Geld zu ziehen. Man wird sehen, wozu das führt und ob die Gerichte dies mitzumachen bereit sind. selbst die obszöne Veräusserung eines ganzen Portfolios einer Kanzlei ist ja versucht worden.

Wie auch immer, die Aussage ist, dass auch die, die bisher in Ruhe gelassen wurden(nach Unterzeichnung einer angemessenen Unterlassungserklärung und ggf. einer pauschalen Zahlung unterhalb des geforderten Levels) nunmehr noch in Anspruch genommen werden. Die Erfolgsaussichten sind sehr zweifelhaft, deshalb bitte nicht zahlen, sondern den Anwalt zum Zwecke der Bewertung des Einzelfalles aufsuchen !

— Georg Garbrecht

April 2013 Website nun Smartphone tauglich !!!

45

Ich freue mich, die aktualisierte Website vorstellen zu können. Die Aktualisierung liegt in der Anwendbarkeit der Seite auf dem Smartphone. Es handelt sich aber (bewusst) nicht um eine App, sondern die Seite funktioniert als Website wie eine App. Das hat zur Folge, dass Sie auf Ihrem Smartphone die Seite auf dem Homescreen ablegen können und dort sofort ein Auswahlmenü mit Zugriff auf alle Inhalte zur Verfügung steht. Sie können in dem Menü und auf den jeweiligen Elementen der Seite scrollen, wie Sie das auf Ihrem Smartphone gewohnt sind. Das gilt für alle gängigen Betriebssysteme(iOS, Android, Windows und Blackberry). Ich wünsche Ihnen viel Spass damit. Probieren Sie es aus. Sie benötigen nur die Funktion, die bei Aufruf einer Website mit dem Browser beim iPhone z.B. Zum Homebildschirm heisst. Dann erscheint die Seite auf Ihrem Telefon ähnlich einer App(vom Aussehen her). Immer wenn Sie mit dem Telefon online sind, können Sie die Inhalte dann mit einem “Tip” nutzen.

Bussgeldrechner und das anstehende neue Bussgeldrecht

Ich werde daher auch in Zukunft den aktuellen Teil intensivieren und zudem weitere Service Elemente einbauen. Der Beginn ist der Bussgeldrechner. Dazu ist zu sagen, dass dies nun die derzeitige Rechtslage berücksichtigt. Die neue Pläne von Verkehrsminister Ramsauer(Reduzierung auf von 8 Punkte System(derzeit 18) ist noch nicht verabschiedet und hängt davon ab, ob es vor der Wahl noch zu einer Einigung im Bundesrat dazu kommt. Einen Vorschlag zur Übertragung alter Punkte in das neue System gibt es auch bereits(der dann natürlich Bestandteil des neuen Rechts würde). Es ist derzeit eine gewisse Herausforderung, im Einzelfall die richtige Vorgehensweise im Hinblick auf die mögliche anstehende Gesetzesänderung zu entscheiden, da eben alles im Fluss, sowohl inhaltlich wie zeitlich. Entscheidend ist aber, dass der Punkt derzeit immer mit erörtert werden muss, wenn es um den Umgang mit Owi-Verfahren geht.

— Georg Garbrecht

Emmely arbeitet wieder

45

Emmely schafft wieder. Ok, Tengelmann repariert den Imageschaden. Ob der Rest der Republik sich freuen soll, steht noch dahin. Darf ein bisschen geklaut werden. Darf man ignorieren, wenn zur Verteidigung Kollegen angeschwärzt werden ? Ich fürchte, diese Entscheidung wird uns noch auf die Füsse fallen und zwar sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Allenfalls wir Anwälte haben vielleicht Grund zu – leicht gesteigerter – Freude.

— Georg Garbrecht

Budgets in Singapur, Hong Kong und Griechenland

45

In den asiatischen Ländern ist Budgetzeit und traditionell wird in erster Linie geschaut, welche Anreize für Investitionen und Investoren gesetzt werden.

In Singapur hat man die niedrigen Steuern unangetastet gelassen(KSt 17%) und lediglich eine moderate Rückvergütung auf den Zahlbetrag vorgesehen. Ferner gibt es in einem gewissen Rahmen Steuervorteile beim Erwerb und der Registrierung von geistigem Eigentum(der lokalen Gesellschaft) sowie im Bereich Forschung und Entwicklung. Ferner wird der Bereich Ausbildung in bestimmten Bereichen, Automatisierung sowie in Design mit Freibeträgen unterstützt. Hinzu kommen eine grosse Zahl von sehr spezifischen Vergünstigungen im investiven Bereich, aber auch mit Blick auf Holdings oder auch Branchen(z.B. Maritim), die hier den Rahmen sprengen würden.

Die persönliche Einkommenssteuer bleibt als solche unverändert, allerdings gibt es auch hier einen Abzug vom Zahlbetrag. Die Umsatzsteuer bleibt im wesentlichen unverändert. Der Arbeitgeberbeitrag zum CPF wird auf 15,5, dan auf 16% steigen.

Das Budget reflektiert damit die gute Lage in Singapur und deutet auf den Mangel an Not, über Gebühr Akzente aus dem Budget heraus zu setzen.

In Hong Kong schauen die Menschen dort zumeist zuerst auf den Immobilienmarkt, d.h. was die Regierung tut, um den Markt dort zu unterstüzen oder zu dämpfen. Im neuen Budget geht es um moderate Dämpfung, um der Preissteigerung entgegen zu wirken. Die wesentlichen Steuern blieben unverändert, obwohl eine Reduktion vielfach verlangt oder doch erhofft war.

Es zeigt sich also, dass die beiden führenden “Tiger” in moderater Form versuchen, die gegebene gute Lage zu unterfüttern und nicht zu stören. So gesehen kann man verstehen, dass dem vielfach geäusserten Wunsch nach Steuergeschenken und Anreizen im wesentlichen nicht nachgegeben wurde.

In Griechenland ist die Lage bekanntlich eine ganz andere, wie wir jeden Tag in unserer Tagespresse nachverfolgen können. Umso mehr war man gespannt, welche Anreize die griechische Regierung für aus- und inländische Investoren anbieten würde, um (Direkt)Investitionen im Land anzukurbeln.

Das Vehikel ist nun ein Investitions Incentive Geseztz, das im wesentlichen auf steuerliche Anreize, Zuschüsse und eine Subvention im Bereich Finanzleasing setzt.

Staatsunternehmen sind nicht berechtigt, und sektoral sind die Bereiche Stahl, Kohle, Schiffsbau und Fiber ausgeschlossen. Es gibt gewisse Mindestgrössen für das zu fördernde Investment, wiederum in Abhängigkeit von der Grösse des betroffenen Unternehmens. Ebenso ist ein Mindesteigenbeitrag vorgesehen.

Die betroffenen Bereiche sind so vorgesehen, dass für den Bereich der allgemeinen Tätigkeit des Unternehmens nur Steuerfreibeträge in Betracht kommen, während technologische Verbesserungen den Anspruch auf Zuschüsse und Leasing Förderung ermöglichen. Hinzu kommt noch eine Komponente im Bereich der lokalen(regionalen) Förderung unter Berücksichtigung jeweiliger Spezifika der Region.

Die Regelungen sind im einzelnen komplex(so ist die Förderung von Bürobedarf wieder ausgeschlossen) , aber immerhin ist es die richtige Reaktion, auch wenn man sehen muss, wie die tatsächliche Abwicklung läuft und insbesondere, wie zügig sie sein wird. Immerhin sollten Investoren, die hierauf schon gewartet haben, dem Ganzen eine Chance geben. Griechenland bewegt sich in die richtige Richtung und dieses Gesetz bietet einem für Investition einige Instrumente.

Bleiben Sie uns gewogen !

— Georg Garbrecht

Februar 2013

45

Keine (wesentliche) Nachricht kann eine gute Nachricht sein. Das neue Budget in Singapur enthält keine wesentlichen Änderungen(insbes. für ausl. Investoren), insbesondere keine höheren Steuern(von den Abgaben für PKWs einmal abgesehen). Nur als Ergänzung: das Land hat Haushaltsüberschüsse !

— Georg Garbrecht

Januar 2013

45

Die US importierte Rezession bleibt uns zwar offenbar erspart, aber der Start in das neue Jahr ist irgendwie ruhig, Feiertagspause und nun die Woche mit den 3 Tagen. Vermutlich wird der kommende Montag der grosse Start uns neue Jahr. Dann folgen Staus(rund um Köln derzeit besonders hübsch, vielen Dank liebe Planer!) und das normale volle Programm. Allen die sich noch warmlaufen für kommende Woche einen guten Start ! Wir sind schon da !

— Georg Garbrecht