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Juni 2012

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Hier noch die Pressemitteilung zu dem Thema Verhaftung eines Verteidigers. Dort ist der Sachverhalt geschildert und eine zutreffende rechtliche Würdigung. Dies ist kein esoterisches Anwaltsthema, sondern es betrifft Ihre angemessene Verteidigung !!

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen
zur Verhaftung eines Strafverteidigers im Gerichtssaal

Berlin, 27.06.2012

Am 19.06.2012 wurde der Strafverteidiger Rechtsanwalt R. in einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Verhandlungspause vor dem Landgericht Münster im Gerichtssaal vor laufender Kamera von der Staatsanwaltschaft mit de Worten: »Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte die Robe aus.« vorläufig festgenommen und in Handschellen aus dem Saal geführt. Die Videoaufnahmen der so inszenierten »Saalverhaftung« sind im Internet für jedermann zugänglich.

Grund der Festnahme war, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben eines Zeugen den dringenden Verdacht begründet sah, Rechtsanwalt R. habe versucht, diesen Zeugen durch Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 50.000,- € zu einer unwahren Aussage zugunsten seines Mandanten zu »bestechen«. Rechtsanwalt R. bestreitet dies. Nachdem am Nachmittag des 19.06.2012 zunächst ein Haftbefehl gestützt auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gegen Rechtsanwalt R. erging, wurde er am Freitag den 22.06.2012 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen und der Haftbefehl inzwischen wieder aufgehoben.

Am Morgen vor der Verhandlung wurden die Bielefelder Nachrichten, die BILD und der WDR durch einen anonymen Anrufer darüber informiert, dass am Landgericht Münster am gleichen Vormittag etwas Spektakuläres geschehen werde. Die Identität des Anrufers und die Quelle seines Wissens konnte bislang nicht ermittelt werden. Allerdings liegt es nahe, dass die Informationen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Münster kamen. Denn der Zeuge, der beeinflusst werden sollte, hatte sich direkt an die Staatsanwaltschaft Münster und nicht an die Polizei gewandt und die Entschließung, eine Festnahme durchzuführen, lag alleine bei der Staatsanwaltschaft.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster in diesem Fall ist skandalös und rechtsmissbräuchlich, denn sie verletzt in eklatanter Form die für Rechtsanwalt R. streitende Unschuldsvermutung. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der anwesenden Presse erweckt den Eindruck einer mediengerechten Inszenierung. Ein sachlicher Grund für die Festnahme in dieser Form ist nicht erkennbar. Da Fluchtgefahr nicht bestand, wäre es ein leichtes gewesen, Rechtsanwalt R. vor oder nach der Verhandlung ohne großes Aufsehen im Gerichtsgebäude festzunehmen. Wenn dies dennoch im Gerichtssaal unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse geschah, ist nur so zu erklären, dass den verantwortlichen Staatsanwälten darum ging größtmögliche öffentliche Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, alles zu vermeiden, »was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.« (RiStBV Nr. 4a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten).

Diese Art publicityträchtiger staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit ist schon im Fall Zumwinkel kritisiert worden. Diese Art der medialen Exekution verletzt die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit in unerträglicher Form.

Die Strafverteidigervereinigungen fordern daher die Ablösung des verantwortlichen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft. Ursache und Hintergrund des »Presselecks« sind lückenlos aufzuklären.

Jasper von Schlieffen – Geschäftsführer – Strafverteidigervereinigungen
Organisationsbüro
Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin
tel.: +49 – (0)30 – 310 182 18
fax: +49 – (0)30 – 310 182 19
E-Mail: organisation@strafverteidigervereinigungen.org
Online: www.strafverteidigervereinigungen.org

— Georg Garbrecht

Juni 2012

45

Ein Kollege wird im Gerichtssaal verhaftet und mit Handschellen abgeführt. Wie im Fall Zumwinkel war Presse, Funk und Fernsehen rechtzeitig zur Stelle. Was immer dahinter steckt, die Verteidigung ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates und keinesfalls Gegenstand von würdelosen Erniedrigungen.

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Die Kanzlei wird nunmehr in Zukunft als Einzelkanzlei weitergeführt !

Der Kollege Meurers ist im verdienten Ruhestand.

…zwischendurch wurde woanders geblogt…

— Georg Garbrecht

Januar 2011

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Ich hoffe, dass sie alle einen guten Start in das neue Jahr gefunden haben und das Jahr 2011 insbesondere den stetigen Aufschwung zeigen wird, der überall prognostiziert wird. Sollte es denn so kommen, so bleibt allerdings noch zu wünschen, dass ein solcher Aufschwung auch bei allen ankommt. Aus meiner Praxis heraus muss leider vermutet werden, dass ein solcher Aufschwung wohl allenfalls bis in das untere mittlere Spektrum wirksam werden wird, den Rest der Gesellschaft nicht erreicht und die Gräben infolgedessen vertieft.

Andererseits ist, wenn eine gewisse persönliche Wehleidigkeit erlaubt ist, allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die (durch den Gesetzgeber zu regelnden)Honorare der Rechtsanwälte seit 1994 nicht mehr angehoben wurden. Dies bleibt definitiv eine wichtige Forderung an die Gesetzgebung in dieser Wahlperiode.

Eine wichtige Forderung an den Gesetzgeber wäre auch, die absurden Massenabmahnverfahren teilweise zu unterbinden, insbesondere aber in ihren Folgen zu begrenzen. Es bleibt vollkommen unnachvollziehbar, warum das Fahren durch die Innenstadt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit signifikant geringere finanzielle Konsequenzen haben soll als der illegale Download eines Musikstücks. Noch dazu wird das ganze von Kollegen in beschämender Weise zum Zwecke des – wohl sehr auskömmlichen – Broterwerbs missbraucht. Gleichzeitig muss aber auch gesagt werden, dass ein Fernsehreporter auf einem Privatsender in dieser Woche doch reichlich daneben lag, indem er den Mandanten insoweit in der Kostenfalle erwähnte, als dieser entweder an den abmahnenden Anwalt zahlen muss oder einen eigenen Anwalt. Da werden dann allerdings zwei einigermaßen unterschiedlich agierende Handelnde über einen Kamm geschoren. Unabhängig davon zeigt aber auch dies, dass der Gesetzgeber aufgerufen ist hier einzugreifen.

Beste Grüße

Georg Garbrecht

— Georg Garbrecht

August 2011

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Unser Kanzleismart ist unterwegs !

— Georg Garbrecht

Love Parade

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Sicher ist das meiste gesagt. Als Anwalt fragt man sich allerdings, wieviel wir zu solchermassen lächerlichen Pressekonferenzen wie die gestrige in Duisburg zur Verantwortlichkeit in Sachen Love Parade beitragen. Weniger als heisse Luft verbreiten, um die eigene Verantwortung möglist klein zu reden. Am Ende steht – wie man es etwa in den USA oder auch Australien schon länger beobachten kann – eine Sprache, die alles positiv findet und für nichts gerade steht, um vor allem sicher zu stellen, dass man nicht haftbar gemacht werden kann. Das betrifft sowohl das eigene Handeln als auch die verbale Beschreibung des eigenen Tuns oder Lassens.

Sinnigerweise haben auch Diktaturen dafür Worte. In alten DDR Unterlagen(etwa Stasi – Akten) fand sich der wunderbare Terminus “es wird eingeschätzt…”. Das ist dann der Gipfel der tatsächlichen und sprachlichen Konturlosigkeit. Im Regelfall ist es einfach nur Feigheit. Im Falle der Love Parade verhöhnt dies auch noch die Opfer.

— Georg Garbrecht

Schiris 2

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Eine Schande, die Brasilianer als tretende, ständig meckernde weinerliche Jammerlappen auf einem Fussballfeld zu sehen. Man hätte seine Stärken nutzen sollen, anstatt den Schiri zu “testen”. Ein Akt der Fussballästhetik, dass Holland dieses Brasilien aus dem Turnier entfernt hat. Goed gedaan !

— Georg Garbrecht

Schiedsrichter

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Es geht ja nicht erst seit gestern. Die Schiedsrichter zerpfeifen die Fussball WM, an die Handball- WM mag man auch denken. Die dem aber eigentlich zugrundeliegende Gesetzmässigkeit ist jedoch die, dass wir uns auf Modi der Streitentscheidung(oder Schlichtung) einigen und damit umgehen müssen. Im Sport sind das Schiedsrichter und zum Teil sog. Sportgerichte, deren rechtliche Basis allerdings im Einzewlfall zweifelhafist(auch wenn CAS eine Verbesserung bedeutet. Letzteres ist aber ein anderes Thema.

Die Frage, um die es mir hier geht, ist die Frage welcher Hilfsmittel wir uns für unsere Streitentscheidungen bedienen. Beim Fussball geht es um Torkameras, Videobeweise bis hin zu Magic Eyes und eingeschränkte Remonstrationsrechte(Wimbledon).

Heute morgen sass ich im Gericht und es ging um einen Rechtsstreit , in dem es um die Modernisierung der Datenverarbeitung im Unternehmen ging. Der Entscheider hatte erkennbar keine Ahnung von dem zugrundeliegende Themen und auch keinen Willen, sich damit zu befassen.

Das Ganze belegt nur anschaulich, dass wir in allen Bereichen gehalten sind, uns der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel zu bedienen. Wenn Entscheider das nicht tun, disqualifizieren sie sich fachlich(der Schiedsrichter ist natürlich da in der Auswahl unfrei). Im Sport wächst der Druck von aussen, da alle anderen sehr wohl diese Technik haben. So konnte man gestern die streitigen Szenen aus diversen Einstellungen sehen. Als ich jünger war war es hingegen keineswegs klar, dass bei allen Bundesligaspielen überhaupt das Fernsehen da war(und man freute sich dann, wenn man in Sportschau und Sportstudio sah, dass die eigene Mannschaft gesendet wurde).

Man mag über Grenzen reden(CCTV im öffentlichen Raum z.B.), aber wir machen uns bei Gericht und auf dem Rasen lächerlich, wenn wir methodisch steinzeitlich die Moderne beherrschen, regulieren und befrieden wollen. Dafür sind diese WM – Fälle sehr grundsätzliche Fingerzeige eines sehr viel weiterreichenden Themas.

— Georg Garbrecht